Fristlose Kündigung des Arbeitsvertrags bei schadhaften LKW Reifen oder schadhaften PKW Reifen
„Abgefahrene und schadhafte Reifen können einen Kündigungsgrund darstellen" entschied das Landesarbeitsgericht in Köln in seinem veröffentlichten Urteil vom 04.09.2006. Verletzt ein Berufskraftfahrer - wie im vorliegenden Fall - seine Pflicht zur täglichen Überprüfung des Reifenverschleißes und verkehrssicheren Zustandes der Reifen, kann dies - je nach Wertung des Einzelfalles - die ordentliche oder sogar die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.
Ein Berufs-Fernfahrer klagte erfolglos gegen die ihm erteilte Kündigung seines Arbeitgebers. Dieser hatte das zwischen ihm und dem Kläger bestehende Arbeitsverhältnis gekündigt, nachdem der Kläger nach wiederholten Pflichtverstößen erneut seinen Überprüfungspflichten und ihm auferlegten regelmäßigen Reifenmonitoring nicht nachgekommen war.
An dem Berufsfahrzeug des Klägers, einem Gefahrgut-LKW, wurden schwere Abnutzungen und Schäden an zwei Reifen festgestellt. Das Fahrzeug entsprach so nicht mehr der Verkehrssicherheit und hätte früher einer Reifeninspektion oder einem Reifenservice zugeführt werden müssen. Bereits innerhalb des vorausgegangenen Jahres ist er über eine rote Ampel gefahren, hatte falsche Fahrzeugpapiere bei sich oder überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in einer Tempo-30-Zone um 28 km/h. Bislang reagierte sein Arbeitgeber lediglich mit Abmahnungen. Nachdem dieser jedoch die Verkehrsuntauglichkeit des Gefahrengut-LKW feststellte, kündigte er dem Kläger - zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht ausführte. Die vierjährige Betriebszugehörigkeit sowie dessen Alter müssen - angesichts der Schwere und der Häufigkeit seiner Pflichtverletzungen - hier unberücksichtigt bleiben.
Quelle: Landesarbeitsgericht Köln, erhältlich in der Rechtsprechungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen unter: 14 Sa 635/06, 28.11.2006
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