Reifenprofiltiefe
Das Reifenprofil war bis vor einigen Jahren noch bis 1 mm Tiefe zulässig; mittlerweile müssen die Reifen von Kraftfahrzeugen und Anhängern noch 1,6 mm Mindestprofiltiefe aufweisen, bis die Reifensicherheit gefährdet ist (außer Leichtmofa, Mofa, Kleinkraftrad, Leichtkraftrad: dort genügt immer noch 1 Millimeter). Mangelnde Reifenprofiltiefe gefährdet die Straßenverkehrssicherheit und führt zu Bußgeld oder Punkten in Flensburg. Maßgeblich ist dabei das so genannte Hauptprofil; dabei handelt es sich um die breiten Hauptprofilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite ausmacht.
Reifen mit zu wenig Profil oder zu geringer Profiltiefe haben – neben dem Aquaplaning – jedoch auch noch andere »Wirkungen«: Bei der Hauptuntersuchung fällt das Fahrzeug glatt durch, wenn dem Prüfer nicht wenigstens ca. zwei bis drei Millimeter Restprofil geboten werden. Experten raten dazu, die Reifen ab 4 mm Profiltiefe zu wechseln, denn bei einem Unfall, der auf mangelnde Bereifung (schadhafte PKW oder schadhafte LKW Reifen) zurückzuführen ist, könnte sonst ein Verschulden des Halters in Frage kommen, mit der Folge: Fahrzeugversicherung zahlt nicht.
Das Messsystem der ProContour zur dynamischen Profilmessung berechnet die Reifenprofiltiefe relativ zu den umliegenden, die Straße berührenden Stellen der Reifenlaufflächen.





